Freiwilliger Friedensdienst als Chance für Gemeinde, Kirche und Gesellschaft

Kirche hat den Auftrag, am Reich Gottes mitzubauen. Gerechtigkeit und Frieden sind Grunddimensionen dieses Gottesreiches. Es ist zentrales Anliegen der christlichen Kirchen, für Gerechtigkeit und Frieden in der Welt einzutreten. Dabei kommt den Diensten für den Frieden eine herausragende Rolle zu. Hier hat die evangelische Kirche wesentliche Anstöße von den historischen Friedenskirchen (Mennoniten, Quäker, Church of Brethren) erhalten.

Die positiven Erfahrungen von jungen Menschen, die einen Friedensdienst im Ausland geleistet haben und die wachsende Notwendigkeit, interkulturelle Erfahrungen für Leben und Beruf nutzbar zu machen, sind eine Herausforderung für die Weiterentwicklung dieser Dienste. Begleitung und Unterstützung von Freiwilligen im Friedensdienst stellen sich für die Kirchen als eine gemeindeaufbauende Bereicherung heraus.

Auch wenn die jungen Freiwilligen als Hilfs- und (noch) nicht als Friedensfachkräfte ihren Dienst leisten, ist die Wirksamkeit dieser Dienste im Einsatzland, aber auch für unsere deutsche Gesellschaft nicht gering zu achten. Ihr aus christlichem Glauben gewachsenes Engagement für Gerechtigkeit und Frieden setzt in einer manchmal konfliktreichen Situation Zeichen für eine solidarischere Welt und bahnt Wege zur Versöhnung. Die jungen Freiwilligen verstehen ihren Dienst zurecht als Beitrag zur Völkerverständigung und als Prävention gegen Vorurteile, Hass, Gewalt und Krieg.

Als Berichterstatter:innen und Rückkehrer:innen nach Deutschland tragen diese jungen Menschen über ihre Dienstzeit hinaus eine Botschaft der Solidarität und Toleranz weiter. Die Lernerfahrungen eines Friedensdienstes erweisen sich für die Freiwilligen und für Gemeinde wie Zivilgesellschaft als nachhaltig.

Das Friedenspfarramt ist selbst keine Entsendeorganisation, wir weisen aber gerne auf unsere unterschiedlichen Einichtungen innerhalb der Landeskirche hin, die im In- und Ausland Freiwilligendienste anbieten.

Nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 hat sich die Zahl der Beratungsanfragen drastisch reduziert. Seit Ausbruch des Ukrainekrieges jedoch gibt es vermehrt das Bedürfnis nach Verweigerung bereits Gedienter und es gibt Anfragen junger Menschen, ob eine vorauseilende Verweigerung für sie Sinn macht - auch hier gilt das Grundgesetz:

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Art. 4 Abs. 3)

Zum Dienstauftrag des Friedenspfarramtes gehört es, Kriegsdienstverweigerer oder -verweigerinnen zu beraten und seelsorgerlich zu begleiten.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Frieden und Kriegsdienstverweigerung (EAK-Bundesgeschäftsstelle) in Bonn hat ein Beratungsteam zusammengestellt, das Ihr Anliegen auch direkt bearbeitet: Aufn der Homepage der Bundesgeschäfstelle finden Sie alle wichtigen Informationen.